interne Verweise§ 55 SolvV Struktur des IRBA ... Die Nutzung des IRBA bedarf der Zulassung durch die Bundesanstalt nach den §§ 58 bis 70. (2) Die IRBA-Positionen nach § 71 sind den IRBA-Forderungsklassen nach den ...
§ 67 SolvV Abdeckungsgrad (vom 31.12.2011) ... außer denjenigen, die 1. nach der Entscheidung des Instituts nach § 70 ohne zeitliche Beschränkung von der Anwendung des IRBA ausgenommen sind, 2. ... nach § 10c Abs. 3 des Kreditwesengesetzes berücksichtigen, die es nach § 70 Satz 1 Nr. 6 von der Anwendung des IRBA ausnimmt und nach dem KSA behandelt, wenn das Institut ...
§ 71 SolvV IRBA-Positionen (vom 31.12.2010) ... muss für sämtliche Beteiligungspositionen nach § 78, soweit diese nicht nach § 70 Satz 1 Nr. 2, 8 oder 9 ohne zeitliche Beschränkung oder nach § 338 Abs. 4 ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011) ... sind, 2. Wertpapiere, denen eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die nicht höher ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... im Sinne des § 25 Absatz 12 besteht," eingefügt. 26. § 70 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... die nach der Entscheidung des Instituts übergangsweise oder nach § 70 ohne zeitliche Beschränkung von der Anwendung des IRBA ausgenommen sind, die einfache Methode ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Wörter „, die nach der Entscheidung des Instituts übergangsweise oder nach § 70 dauerhaft von der Anwendung des IRBA ausgenommen sind" gestrichen. bb) In Nummer ...
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