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Zitierungen von § 255 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 255 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 8 SolvV Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken (vom 31.12.2011)
... risikogewichteten IRBA-Positionswerten und 2. den nach den §§ 225 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswerten für Verbriefungspositionen. ...
§ 55 SolvV Struktur des IRBA
... nach § 253 zu bestimmen. Für diejenigen IRBA-Verbriefungspositionen nach § 255 , für die das IRBA-Risikogewicht 1 250 Prozent beträgt, muss das Institut nach seiner ...
§ 232 SolvV Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer (vom 31.12.2010)
... bildet eine Verbriefungsposition des Instituts, für die es nach den §§ 238 bis 268 risikogewichtete Positionswerte unter Berücksichtigung der für die ...
§ 233 SolvV Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator
... 1 250 Prozent beträgt. Diese Verbriefungspositionen sind mit ihrem nach den §§ 238 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswert oder als abzuziehende Verbriefungspositionen ...
§ 261 SolvV IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen (vom 31.12.2011)
... Teil einer teilbesicherten IRBA-Verbriefungsposition ist nach dem maßgeblichen der in § 255 Satz 1 bezeichneten Verfahren zu bestimmen, wenn der Anspruch des sicherungsnehmenden Instituts in ...
§ 299 SolvV Nettopositionen (vom 31.12.2011)
... wäre, oder 2. dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261, wenn es eine IRBA-Verbriefungsposition wäre, berücksichtigen. ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011)
... muss das Institut mit dem Produkt aus dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... Verbriefungspositionen KSA-Verbriefungspositionen sind." 29. Dem § 255 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Ist die Bonitätsbeurteilung, ... wäre, oder 2. dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261, wenn es eine IRBA-Verbriefungsposition wäre, berücksichtigen. ... muss das Institut mit dem Produkt aus dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. ...
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