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Zitierungen von § 261 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 261 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 8 SolvV Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken (vom 31.12.2011)
... risikogewichteten IRBA-Positionswerten und 2. den nach den §§ 225 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswerten für Verbriefungspositionen. ...
§ 232 SolvV Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer (vom 31.12.2010)
... bildet eine Verbriefungsposition des Instituts, für die es nach den §§ 238 bis 268 risikogewichtete Positionswerte unter Berücksichtigung der für die ...
§ 233 SolvV Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator
... 1 250 Prozent beträgt. Diese Verbriefungspositionen sind mit ihrem nach den §§ 238 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswert oder als abzuziehende Verbriefungspositionen ...
§ 254 SolvV Berücksichtigung von Gewährleistungen mit ihrem IRBA-Risikogewicht
... dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen nach § 261. Das IRBA-Risikogewicht des Gewährleistungsgebers ist dasjenige ...
§ 255 SolvV Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts (vom 31.12.2011)
... der Verfahren der Nummern 1 bis 3 Anwendung findet und die nicht nach § 260 oder § 261 berücksichtigt werden, sind mit einem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht von 1.250 Prozent zu ...
§ 299 SolvV Nettopositionen (vom 31.12.2011)
... wäre, oder 2. dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 , wenn es eine IRBA-Verbriefungsposition wäre, berücksichtigen. ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011)
... das Institut mit dem Produkt aus dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... durch das Wort „Formel-Ansatz" ersetzt. 34. In § 261 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „für die ... wäre, oder 2. dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 , wenn es eine IRBA-Verbriefungsposition wäre, berücksichtigen. Für ... das Institut mit dem Produkt aus dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. Soweit ...
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