Tools:
Update via:
Zitierungen von § 314 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 314 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 SolvV Auf fremde Währung lautende Positionen
... (2) Absatz 1 gilt nicht für Institute, die eigene Risikomodelle nach den §§ 313 bis 318 verwenden und die dort verwendeten internen Fremdwährungsumrechnungskurse konsistent ...
§ 294 SolvV Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition (vom 31.12.2010)
... Fremdwährungsrisiken erfasst, sind Investmentanteile nach Maßgabe der §§ 313 bis 318 entsprechend ihrer tatsächlichen Zusammensetzung zu berücksichtigen. ...
§ 307 SolvV Investmentanteile (vom 31.12.2011)
... Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach Maßgabe der §§ 313 bis 318e auf der Basis der tatsächlichen Zusammensetzung des Investmentvermögens ... Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach Maßgabe der §§ 313 bis 318e auf der Basis der Zusammensetzung des extern generierten Index oder bestimmten Korbes von ...
§ 318 SolvV Prognosegüte (vom 31.12.2011)
... 3 und nach Absatz 1 Satz 4 getrennt ermitteln. Zur Bemessung des Faktors nach § 314 Absatz 3 Satz 2 legt die Bundesanstalt entsprechend der Tabelle 25 der Anlage 1 die ...
§ 318a SolvV Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko (vom 31.12.2011)
... und Migrationsrisiko soweit ab, wie es nicht schon in dem potenziellen Risikobetrag nach § 314 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 abgebildet ist. Ein Institut darf in seinem Ansatz auch solche ... nachweist, dass der Betrag, den das Institut nach seinem Ansatz anstelle des Betrags nach § 314 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 berücksichtigt, mindestens so hoch ist wie der Betrag, den das ... den das Institut bei vollständiger Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung nach § 314 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 berücksichtigen müsste. Zur Überprüfung ...
§ 318e SolvV Berücksichtigung aller Wertänderungsrisiken beim Correlation Trading (vom 31.12.2011)
... und die Ergebnisse, einschließlich Vergleichen mit dem zugehörigen Betrag nach § 314 Absatz 1a Satz 2, mindestens vierteljährlich an die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank ... Wenn die Ergebnisse von Krisen-Szenarien darauf hinweisen, dass der Betrag nach § 314 Absatz 1a Satz 2 in wesentlichem Maße dem Risiko nicht gerecht wird, dann muss das Institut ... Bundesbank unverzüglich mitteilen. (6) Das Institut muss den Betrag nach § 314 Absatz 1a Satz 2 mindestens wöchentlich berechnen. (7) § 318a Absatz 7 gilt ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... oder dem Standardansatz und c) Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 318 im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3971
Artikel 1 SolvVÄndV
... oder dem Standardansatz und c) Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 318 in der am 31. Dezember 2009 geltenden Fassung im jeweiligen ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... 39. In § 307 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 wird jeweils die Angabe „§§ 313 bis 318" durch die Angabe „§§ 313 bis 318e" ersetzt. 40. ... aus dem CTP mit der Bundesanstalt abzustimmen." 41. § 314 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 1 Satz 3 und nach Absatz 1 Satz 4 getrennt ermitteln. Zur Bemessung des Faktors nach § 314 Absatz 3 Satz 2 legt die Bundesanstalt entsprechend der Tabelle 25 der Anlage 1 die ... und Migrationsrisiko soweit ab, wie es nicht schon in dem potenziellen Risikobetrag nach § 314 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 abgebildet ist. Ein Institut darf in seinem Ansatz auch solche Ausfall- ... nachweist, dass der Betrag, den das Institut nach seinem Ansatz anstelle des Betrags nach § 314 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 berücksichtigt, mindestens so hoch ist wie der Betrag, den das ... den das Institut bei vollständiger Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung nach § 314 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 berücksichtigen müsste. Zur Überprüfung der ... und die Ergebnisse, einschließlich Vergleichen mit dem zugehörigen Betrag nach § 314 Absatz 1a Satz 2, mindestens vierteljährlich an die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank ... Wenn die Ergebnisse von Krisen-Szenarien darauf hinweisen, dass der Betrag nach § 314 Absatz 1a Satz 2 in wesentlichem Maße dem Risiko nicht gerecht wird, dann muss das Institut ... Bundesbank unverzüglich mitteilen. (6) Das Institut muss den Betrag nach § 314 Absatz 1a Satz 2 mindestens wöchentlich berechnen. (7) § 318a Absatz 7 gilt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7511/v147770.htm