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Zitierungen von § 317 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 317 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 SolvV Auf fremde Währung lautende Positionen
... (2) Absatz 1 gilt nicht für Institute, die eigene Risikomodelle nach den §§ 313 bis 318 verwenden und die dort verwendeten internen Fremdwährungsumrechnungskurse konsistent ...
§ 201 SolvV Qualitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
... 10. Die Modelle des Instituts müssen die Anforderungen nach § 224 Abs. 6 und § 317 Abs. 4 erfüllen. ...
§ 224 SolvV Mindestanforderungen an die Nutzung der IMM (vom 31.12.2011)
... von der Messung unter Ausschluss der hereingenommenen Sicherheiten absehen. (4) § 317 Absatz 4 Satz 1 und 3 bis 5 gilt entsprechend. (5) Die Prognosegüte der ...
§ 294 SolvV Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition (vom 31.12.2010)
... Fremdwährungsrisiken erfasst, sind Investmentanteile nach Maßgabe der §§ 313 bis 318 entsprechend ihrer tatsächlichen Zusammensetzung zu berücksichtigen. ...
§ 307 SolvV Investmentanteile (vom 31.12.2011)
... Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach Maßgabe der §§ 313 bis 318e auf der Basis der tatsächlichen Zusammensetzung des Investmentvermögens ... Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach Maßgabe der §§ 313 bis 318e auf der Basis der Zusammensetzung des extern generierten Index oder bestimmten Korbes von ...
§ 308 SolvV Berücksichtigung von Optionsgeschäften
... wissenschaftlichen Verfahren geeignete EDV-gestützte Optionspreismodelle zu verwenden. § 317 Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die in Satz 1 genannten Verfahren und Optionspreismodelle ...
§ 313 SolvV Verwendung von Risikomodellen (vom 31.12.2011)
... mindestens die Risikofaktoren nach § 316 erfasst, die qualitativen Anforderungen nach § 317 eingehalten werden und das Risikomodell eine befriedigende Prognosegüte aufweist. ...
§ 314 SolvV Bestimmung der Anrechnungsbeträge (vom 31.12.2011)
... Berücksichtigung der qualitativen Anforderungen nach § 316 Abs. 1, den §§ 317 , 317a und 318 Abs. 2 und der Prognosegüte des Risikomodells nach § 318 Abs. 1 fest. ...
§ 318a SolvV Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko (vom 31.12.2011)
... über die Anpassungen an seinem Ansatz zu unterrichten. (7) § 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 ... 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 Absatz 2 gilt dabei mit der Maßgabe, dass die vom Handel organisatorisch unabhängige ... wöchentlich vornehmen muss und dass die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6, § 317 Absatz 4 und 5 sowie § 318d Absatz 2 ebenfalls von einer vom Handel organisatorisch ... einer vom Handel organisatorisch unabhängigen Stelle zu erfüllen sind. § 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz ... 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz 1 und 2 sowie 4 bis 8 und die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6 sowie § ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... oder dem Standardansatz und c) Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 318 im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3971
Artikel 1 SolvVÄndV
... oder dem Standardansatz und c) Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 318 in der am 31. Dezember 2009 geltenden Fassung im jeweiligen ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 317 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 317a Zusätzliche ... 21. In § 224 Absatz 4 wird die Angabe „§ 317 Abs. 4" durch die Wörter „§ 317 Absatz 4 Satz 1 und 3 bis 5" ersetzt. ... 224 Absatz 4 wird die Angabe „§ 317 Abs. 4" durch die Wörter „§ 317 Absatz 4 Satz 1 und 3 bis 5" ersetzt. 22. In § 227 Absatz 5 und 6 werden ... 39. In § 307 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 wird jeweils die Angabe „§§ 313 bis 318" durch die Angabe „§§ 313 bis 318e" ersetzt. 40. ... 1 Buchstabe b" ersetzt. bb) In Satz 3 wird nach der Angabe „§§ 317 " die Angabe „, 317a" eingefügt. e) Folgender Absatz 4 wird ... c) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 44. § 317 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort ... durch das Wort „monatlich" ersetzt. 45. Nach § 317 wird folgender § 317a eingefügt: „§ 317a Zusätzliche ... jährlich über die Anpassungen an seinem Ansatz zu unterrichten. (7) § 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 Absatz 2 gilt ... (7) § 317 Absatz 1, 2, 4 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 und 8 bis 10 gilt entsprechend. § 317 Absatz 2 gilt dabei mit der Maßgabe, dass die vom Handel organisatorisch unabhängige ... wöchentlich vornehmen muss und dass die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6, § 317 Absatz 4 und 5 sowie § 318d Absatz 2 ebenfalls von einer vom Handel organisatorisch ... von einer vom Handel organisatorisch unabhängigen Stelle zu erfüllen sind. § 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz ... § 317 Absatz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Einhaltung der Anforderungen nach § 317 Absatz 1 und 2 sowie 4 bis 8 und die Anforderungen nach den Absätzen 4 und 6 sowie § ...
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