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Anlage 3 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065 (Nr. 61); aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 Anzeigeformular HA



(siehe BGBl. I 2006 S. 3104)





 

Frühere Fassungen von Anlage 3 GroMiKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2010Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
vom 05.10.2010 BGBl. I S. 1330

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GroMiKV Quartalsmäßige Meldungen der Positionen des Handelsbuchs (vom 31.12.2010)
... dem Stand des Meldestichtags des Vormonats zum Geschäftsschluss mit dem Vordruck nach Anlage 3 der Deutschen Bundesbank im papierlosen Einreichungsverfahren zur Verfügung zu stellen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... Außerkrafttreten Anlage 1 Tabellen Anlage 2 (weggefallen) Anlage 3 Anzeigeformular HA Anlage 4 Anzeigeformulare EA, GbR, MKNE Anlage 5 Anzeigeformulare ... 9 bis 11" ersetzt. 46. Anlage 2 wird aufgehoben. 47. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „§ ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Länderrisikoverordnung
V. v. 28.11.2008 BGBl. I S. 2333
Artikel 1 4. LrVÄndV
... vom 29. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3418)" durch die Angabe „§§ 2, 3 , 9 bis 24 und 29 bis 43 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 ... die Angabe „§§ 2 bis 10a GroMiKV" durch die Angabe „§§ 2, 3 , 9 bis 24 und 29 bis 43 GroMiKV" und die Angabe „§§ 16 bis 20 GroMiKV" ...