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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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Anlage 5 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065 (Nr. 61); aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 5 Anzeigeformulare BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7
(siehe BGBl. I 2006 S. 3111)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie V. v. 5. Oktober 2010 BGBl. I S. 1330 m.W.v. 31. Dezember 2010
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Frühere Fassungen von Anlage 5 GroMiKV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.12.2010 | Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 05.10.2010 BGBl. I S. 1330 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 5 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 GroMiKV Verfahren zur Einreichung der Anzeigen (vom 31.12.2011)
... im papierlosen Einreichungsverfahren der Deutschen Bundesbank mit den Formaten der Anlage 5 bis zum 15. Geschäftstag der Monate Januar, April, Juli und Oktober ein. Für ... ein. Für jeden Kreditnehmer ist eine gesonderte Anzeige nach Format BA der Anlage 5 erforderlich. Gelten nach § 19 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes mehrere Schuldner als ... Einreichungsstelle von den §§ 23, 34 und 38 sowie den Formaten nach den Anlagen 4 bis 7 abgewichen werden, soweit es für die technische Durchführung des papierlosen ... identifizieren kann, kann das Institut den Kreditnehmer mit den Formaten nach der Anlage 5 und, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 erfüllt sind, mit den Formaten nach der ... 6 einzureichen. Die entsprechenden Betragsdaten sind mit den Formaten nach der Anlage 5 und, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 erfüllt sind, mit den Formaten nach der ... Satz 4 verzichtet werden. (6) Institute haben die Anzeigen nach den Anlagen 4 bis 7 für das laufende Kalenderjahr und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre aufzubewahren. ... 25a Absatz 1 Satz 6 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes gilt für die Daten, die den Anlagen 4 bis 7 zugrunde liegen, entsprechend. ...
§ 38 GroMiKV Anzeigen nach § 14 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (vom 31.12.2010)
... 1,5 Millionen Euro oder mehr betragen hat und deren risikorelevante Daten nach den Anlagen 4 bis 7. (2) Für die Höhe des Kreditbetrags nach § 14 Abs. 1 des ... der Monate März, Juni, September und Dezember. In die Betragsfelder der Anlage 5 sind die am Meldestichtag zum Geschäftsschluss in Anspruch genommenen oder sonst geschuldeten ... Unternehmen zusätzlich zu den Betragspositionen 100 bis 160 des Formats BA nach der Anlage 5 die Positionen 080 und 100 des Formats BA7 nach der Anlage 5 und 2. das den Kredit ... 160 des Formats BA nach der Anlage 5 die Positionen 080 und 100 des Formats BA7 nach der Anlage 5 und 2. das den Kredit sichernde Unternehmen die Gewährleistung, Akzepthergabe oder ... oder sonstige Art der Sicherung in den Positionen 080 und 100 des Formats BA6 nach der Anlage 5 anzuzeigen. Bei Bürgschaften, die durch Rückbürgschaften ... eine Haftung übernehmen, in den Positionen 080 und 100 des Formats BA7 nach der Anlage 5 die Konsorten mit ihren Anteilen zu nennen. Dies gilt auch für ... beteiligten Unternehmen zeigen in den Positionen 080 und 100 des Formats BA6 nach der Anlage 5 den Konsortialführer sowie den eigenen Anteil am Gemeinschaftskredit an. (5) ...
§ 39 GroMiKV Benachrichtigung über die Verschuldung der Kreditnehmer (vom 31.12.2010)
... in die Meldepositionen 100, 101, 102, 110, 120, 121, 130, 140 und 150 des Formats BA der Anlage 5 aufzugliedern. (2) Die Benachrichtigung nach Absatz 1 enthält auch ...
§ 40 GroMiKV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 31.12.2010)
... Abweichendes bestimmt ist. (2) Die §§ 8, 53, 70, 74 und 75 und die Anlagen 4 bis 7 treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 15, 30, 45 und 50 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... Anlage 3 Anzeigeformular HA Anlage 4 Anzeigeformulare EA, GbR, MKNE Anlage 5 Anzeigeformulare BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7 Anlage 6 Anzeigeformular EAZ Anlage 7 ... gg) Die bisherige Fußnote 11 wird Fußnote 13. 49. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) Das Formular BA wird wie folgt geändert: ...
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