Tools:
Update via:
Zitierungen von § 12 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 GroMiKV Wechsel des Kreditnehmers aufgrund der Bestellung von Sicherheiten (vom 31.12.2011)
... Ein Institut kann zwischen der Methode nach Satz 1 und der Methode nach § 12 Absatz 1 unter den dort benannten Voraussetzungen wählen, soweit es zur Berücksichtigung ... für Zwecke der Solvabilitätsverordnung nicht zur Verwendung der Methode nach § 12 Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV
... von § 20 KWG und von den §§ 2, 9 und 28 GroMiKV (§ 29 Abs. 1 und 2 GroMiKV) 500 bis 10.000". c) Nummer 2 ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... 11 50-Prozent-Anrechnungen Abschnitt 2 Kreditrisikominderungsbestimmungen § 12 Besicherungswirkung von finanziellen Sicherheiten § 13 Wechsel des Kreditnehmers ... das Wort „sind" durch das Wort „ist" und die Angabe „§§ 9 bis 14" durch die Angabe „Absätze 2 bis 7" ersetzt. bb) In ... Nummern 1 und 2. 13. § 28 wird aufgehoben. 14. § 29 wird § 12 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 12 Besicherungswirkung von finanziellen Sicherheiten". b) Absatz 1 wird wie folgt ... verzichten. Ein Kreditinstitut kann zwischen der Methode nach Satz 1 und der Methode nach § 12 Absatz 1 unter den dort benannten Voraussetzungen wählen, soweit es zur Berücksichtigung ... für Zwecke der Solvabilitätsverordnung nicht zur Verwendung der Methode nach § 12 Absatz 1 verpflichtet." 16. § 31 wird § 14 und wie folgt gefasst: ...
Artikel 3 SolvVuaÄndV Änderung der Länderrisikoverordnung
... 1. In § 1 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§§ 2, 3, 9 bis 24 und 29 bis 43 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Länderrisikoverordnung
V. v. 28.11.2008 BGBl. I S. 2333
Artikel 1 4. LrVÄndV
... 29. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3418)" durch die Angabe §§ 2, 3, 9 bis 24 und 29 bis 43 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. ... §§ 2 bis 10a GroMiKV" durch die Angabe §§ 2, 3, 9 bis 24 und 29 bis 43 GroMiKV" und die Angabe §§ 16 bis 20 GroMiKV" durch die Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7512/v147830.htm