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Zitierungen von § 21 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 GroMiKV Beschlussfassungspflichten bei Anlagebuch- und Gesamtbuch-Großkrediten (vom 31.12.2010)
... nach § 13a Absatz 2 und § 13b Absatz 6 des Kreditwesengesetzes gelten die §§ 20 bis 22 entsprechend. § 20 gilt entsprechend auch bei Änderungen von Positionen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... nach § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 6 des Kreditwesengesetzes § 21 Kenntnisnahme der Geschäftsleiter § 22 Beschlussfassungspflichten bei ... „und § 13b Absatz 6" eingefügt. 24. § 50 wird § 21 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 53 Abs. 3" durch die Angabe „§ 23 ... ersetzt und die Angabe „§§ 49 bis 51" durch die Angabe „§§ 20 bis 22" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 49" durch die ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 2 2. BKRUV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... 9 und § 35 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung" ersetzt. 6. In § 21 Satz 1 werden die Wörter „oder nach § 23 Absatz 3 halbjährlichen" ...
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