interne Verweise§ 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht ... 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser ...
§ 78a SGB VIII Anwendungsbereich (vom 10.06.2021) ... Die Regelungen der §§ 78b bis 78g gelten für die Erbringung von 1. Leistungen für Betreuung und ... § 39 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberührt. (2) Landesrecht kann bestimmen, dass die §§ 78b bis 78g auch für andere Leistungen nach diesem Buch sowie für vorläufige ...
§ 78e SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen ... Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt, ist für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung ... Auftrag der Mitglieder der in Satz 1 genannten Verbände und Vereinigungen Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 schließen. Landesrecht kann die Beteiligung der für die Wahrnehmung der ...
§ 78f SGB VIII Rahmenverträge ... auf Landesebene Rahmenverträge über den Inhalt der Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 . Die für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Abs. 2 Nr. 5 und 6 ...
§ 78g SGB VIII Schiedsstelle ... können Gebühren erhoben werden. (2) Kommt eine Vereinbarung nach § 78b Abs. 1 innerhalb von sechs Wochen nicht zustande, nachdem eine Partei schriftlich zu Verhandlungen ...
Zitat in folgenden NormenNeuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAngehörigen-Entlastungsgesetz
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser ... „§ 42" durch die Angabe „§§ 42, 42a" ersetzt. 50. § 78b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch ein ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7514/v147994.htm