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Zitierungen von § 99 SGB VIII
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 99 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VIII selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 100 SGB VIII Hilfsmerkmale (vom 10.06.2021)
... 1. Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen, 2. für die Erhebungen nach § 99 die Kenn-Nummer der hilfeleistenden Stelle oder der auskunftsgebenden Einrichtung; soweit eine ... Kenn-Nummer des Wohnsitzes des Hilfeempfängers, 3. für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, 2, 3 und 6 die Kenn-Nummer der betreffenden Person, 4. Name und Kontaktdaten der für ...
§ 101 SGB VIII Periodizität und Berichtszeitraum (vom 01.07.2022)
... Die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7c und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig ... 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7c und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022; die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie die ... Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022; die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 , soweit sie die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ... betreffen, sind 2007 beginnend jährlich durchzuführen. Die Erhebung nach § 99 Absatz 6 erfolgt laufend. Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre ... Erhebung nach § 99 Absatz 6 erfolgt laufend. Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für ... Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig für das ... die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig für das Jahr 2014. (2) Die Angaben für die Erhebung nach ... für das Jahr 2014. (2) Die Angaben für die Erhebung nach 1. § 99 Abs. 1 sind zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hilfe endet, bei fortdauernder Hilfe zum 31. Dezember, ... endet, bei fortdauernder Hilfe zum 31. Dezember, 2. bis 5. (weggefallen) 6. § 99 Abs. 2 sind zum Zeitpunkt des Endes einer vorläufigen Maßnahme, 7. § 99 Abs. 3 ... § 99 Abs. 2 sind zum Zeitpunkt des Endes einer vorläufigen Maßnahme, 7. § 99 Abs. 3 Nr. 1 sind zum Zeitpunkt der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Annahme als ... der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Annahme als Kind, 8. § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und Absatz 6a, 6b und 10 sind für das abgelaufene Kalenderjahr, 9. § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b ... a, Nummer 3 und Absatz 6a, 6b und 10 sind für das abgelaufene Kalenderjahr, 9. § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 4 und 5 sind zum 31. Dezember, 10. § 99 Abs. 7, 7a bis 7c sind zum 1. März, ... § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 4 und 5 sind zum 31. Dezember, 10. § 99 Abs. 7, 7a bis 7c sind zum 1. März, 11. § 99 Absatz 6 sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der ... zum 31. Dezember, 10. § 99 Abs. 7, 7a bis 7c sind zum 1. März, 11. § 99 Absatz 6 sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Gefährdungseinschätzung, 12. § 99 ... Absatz 6 sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Gefährdungseinschätzung, 12. § 99 Absatz 8 sind für das abgelaufene Kalenderjahr, 13. § 99 Absatz 9 sind zum 15. ... 12. § 99 Absatz 8 sind für das abgelaufene Kalenderjahr, 13. § 99 Absatz 9 sind zum 15. Dezember. zu ...
§ 102 SGB VIII Auskunftspflicht (vom 01.07.2022)
... sind 1. die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Abs. 1 bis 10 , nach Absatz 8 nur, soweit eigene Angebote gemacht wurden, 2. die ... 2. die überörtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Abs. 3 und 7 und 8 bis 10 , nach Absatz 8 nur, soweit eigene Angebote gemacht wurden, 3. die obersten ... gemacht wurden, 3. die obersten Landesjugendbehörden für die Erhebungen nach § 99 Abs. 7 und 8 bis 10 , 4. die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde für die Erhebung nach ... 4. die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde für die Erhebung nach § 99 Abs. 10 , 5. die kreisangehörigen Gemeinden und die Gemeindeverbände, soweit sie ... soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, für die Erhebungen nach § 99 Abs. 7 bis 10 , 6. die Träger der freien Jugendhilfe für Erhebungen nach § 99 Absatz 1, ... 99 Abs. 7 bis 10, 6. die Träger der freien Jugendhilfe für Erhebungen nach § 99 Absatz 1 , soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz 8, soweit ... nach § 99 Absatz 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz 8 , soweit sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 oder Absatz 3 ... anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 oder Absatz 3 sind, und nach § 99 Absatz 3, 7 und 9 , 7. Adoptionsvermittlungsstellen nach § 2 Absatz 3 des ... Tätigkeit nach § 2a Absatz 4 Nummer 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 1 sowie gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ausgesprochenen Annahmen ... Adoptionsvermittlungsgesetzes gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 1 sowie gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ausgesprochenen Annahmen und gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2b ... § 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ausgesprochenen Annahmen und gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2b für die Zahl der vorgemerkten Adoptionsbewerber, 8. die Leiter der Einrichtungen, ... Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Abs. 7 . Die Auskunftspflichtigen für Erhebungen nach § 99 Absatz 7c werden ... nach § 99 Abs. 7. Die Auskunftspflichtigen für Erhebungen nach § 99 Absatz 7c werden durch Landesrecht bestimmt. (3) Zur Durchführung der Erhebungen nach § ... 7c werden durch Landesrecht bestimmt. (3) Zur Durchführung der Erhebungen nach § 99 Absatz 1, 3, 7, 8 und 9 übermitteln die Träger der öffentlichen Jugendhilfe den statistischen Ämtern ...
§ 103 SGB VIII Übermittlung (vom 10.06.2021)
... für ihren Zuständigkeitsbereich Einzelangaben aus der Erhebung nach § 99 mit Ausnahme der Hilfsmerkmale übermittelt werden, soweit die Voraussetzungen nach § 16 ... Die Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken gemäß den §§ 98 und 99 dürfen auf der Ebene der einzelnen Gemeinde oder des einzelnen Jugendamtsbezirkes ...
Zitat in folgenden Normen
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 15 KJHG Sachliche Zuständigkeit des Landesjugendamts
... überörtliche Träger auskunftspflichtig für Erhebungen nach Artikel 1 § 99 Abs. 1 Nr. 3, sofern nicht Landesrecht nach Absatz 2 eine andere Regelung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 105 FGG-RG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort Familiengerichts" ersetzt. 6. In § 99 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e werden die Wörter - und vormundschafts" ...
Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
G. v. 02.10.2021 BGBl. I S. 4602; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Artikel 1 GaFöG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... „1a. Kinder in den Klassenstufen eins bis vier,". 6. § 99 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 7 Nummer 3 Buchstabe a werden nach dem Wort ... folgender Satz angefügt: „Die Auskunftspflichtigen für Erhebungen nach § 99 Absatz 7c werden durch Landesrecht bestimmt." ...
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... „13. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a". 26. § 99 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 5 sowie nach Absatz 6b bis 7b und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach ... 5 sowie nach Absatz 6b bis 7b und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 , soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, ... für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2007. Die Erhebung nach § 99 Absatz 6 erfolgt laufend. Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle vier Jahre ... 2007. Die Erhebung nach § 99 Absatz 6 erfolgt laufend. Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle vier Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach Absatz 8 beginnend 1992, die ... nach Absatz 8 beginnend 1992, die Erhebungen nach Absatz 9 beginnend mit 2006. Die Erhebung nach § 99 Absatz 8 wird für das Jahr 2012 ausgesetzt." b) Absatz 2 wird wie folgt ... ein Komma und danach folgende Nummer 11 angefügt: „11. § 99 Absatz 6 sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Gefährdungseinschätzung". 28. Dem ... Die Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken gemäß den §§ 98 und 99 dürfen auf der Ebene der einzelnen Gemeinde oder des einzelnen Jugendamtsbezirkes ...
Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Artikel 5 HGrGuaÄndG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... § 99 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. ...
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
G. v. 16.04.2013 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Artikel 5 NEheSorgeRG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Jugendamt mit, ob Eintragungen im Sorgeregister vorliegen." 9. § 99 Absatz 6a wird wie folgt gefasst: „(6a) Erhebungsmerkmal bei den Erhebungen ...
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
G. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 MindAsylbUVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... 9. § 89d Absatz 3 wird aufgehoben. 10. § 99 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ...
Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG)
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3464
Artikel 1 KJVVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6,". 12. § 99 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, 2, 3 und 6 die Kenn-Nummer der betreffenden Person,". b) Die bisherige ... Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für ... Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig ... Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig für das Jahr 2014." bb) Satz 4 wird aufgehoben. ... cc) Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 12 eingefügt: „12. § 99 Absatz 8 sind für das abgelaufene Kalenderjahr". 15. § 102 wird wie ... „6. die Träger der freien Jugendhilfe für Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz ... § 99 Absatz 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz 8, soweit sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 oder ... Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 oder Absatz 3 sind, und nach § 99 Absatz 2, 3, 7 und 9,". cc) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: ... nach § 2a Absatz 3 Nummer 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 1 sowie gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ... gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 1 sowie gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ausgesprochenen Annahmen und gemäß § 99 ... 99 Absatz 3 Nummer 2a für die Zahl der ausgesprochenen Annahmen und gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 2b für die Zahl der vorgemerkten Adoptionsbewerber,". dd) ...
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Wörter „mit Ausnahme der Tageseinrichtungen" eingefügt. 55. § 99 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Erhebungen nach § 99 Abs. 1 bis 7b und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach Absatz 1, soweit ... Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2007. Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle vier Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach Absatz 8 beginnend 1992, die ... ein Komma und danach folgende Nummer 10 angefügt: „10. § 99 Abs. 7 bis 7b sind zum 15. März". c) Absatz 3 wird aufgehoben. ... 69 Abs. 5" durch die Angabe „§ 69 Abs. 5 und 6" und die Angabe „§ 99 Abs. 8 bis 10" durch die Angabe „§ 99 Abs. 7 bis 10" ersetzt. ... 5 und 6" und die Angabe „§ 99 Abs. 8 bis 10" durch die Angabe „§ 99 Abs. 7 bis 10" ersetzt. cc) In Nummer 6 wird die Angabe „8 und 9" ... „6. die Träger der freien Jugendhilfe für Erhebungen nach § 99 Abs. 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, und nach § 99 Abs. ... 99 Abs. 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, und nach § 99 Abs. 2, 3, 7, 8 und 9,". ee) In Nummer 7 wird die Angabe „§ 99 Abs. ... § 99 Abs. 2, 3, 7, 8 und 9,". ee) In Nummer 7 wird die Angabe „§ 99 Abs. 9" durch die Angabe „§ 99 Abs. 7 und 9" ersetzt. b) In ... ee) In Nummer 7 wird die Angabe „§ 99 Abs. 9" durch die Angabe „§ 99 Abs. 7 und 9" ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 99 Abs. 1, 2, ... 99 Abs. 7 und 9" ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 99 Abs. 1, 2, 3, 8 und 9" durch die Angabe „§ 99 Abs. 1, 2, 3, 7, 8 und 9" ... 3 wird die Angabe „§ 99 Abs. 1, 2, 3, 8 und 9" durch die Angabe „§ 99 Abs. 1, 2, 3, 7, 8 und 9" ersetzt. 58. § 104 Abs. 1 wird wie folgt ...
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... b) Der Nummer 12 wird das Wort „sowie" angefügt. 62. § 99 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7b und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig ... 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7b und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022; die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie die ... Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022; die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 , soweit sie die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ... wie folgt geändert: aa) Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und Absatz 6a, 6b und 10 sind für das abgelaufene Kalenderjahr,". bb) Nummer 9 wird wie folgt ... Kalenderjahr,". bb) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: „9. § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 4 und 5 sind zum 31. Dezember,". cc) Der Nummer 12 wird ein Komma angefügt. ... angefügt. dd) Folgende Nummer 13 wird angefügt: „13. § 99 Absatz 9 sind zum 15. Dezember." 65. § 102 wird wie folgt geändert: ... gestrichen. b) In Absatz 3 werden die Wörter „ § 99 Absatz 1, 2, 3, 7, 8 und 9" durch die Wörter „§ 99 Absatz 1, 3, 7, 8 und 9" ersetzt. ... die Wörter „§ 99 Absatz 1, 2, 3, 7, 8 und 9" durch die Wörter „ § 99 Absatz 1, 3, 7, 8 und 9" ersetzt. 66. Dem § 103 wird folgender Absatz 4 angefügt: ...
Kinderförderungsgesetz (KiföG)
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 KiföG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... gemeinsam durchführen, und die von diesen betreuten Kinder,". 24. § 99 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Nr. 1 wird Buchstabe a wie folgt ... a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. für die Erhebungen nach § 99 die Kenn-Nummer der hilfeleistenden Stelle oder der auskunftsgebenden Einrichtung; soweit eine ... 26. § 101 Abs. 2 Nr. 10 wird wie folgt gefasst: „10. § 99 Abs. 7, 7a und 7b sind zum 1. März,". 27. In § 102 Abs. 2 Nr. 5 werden ...
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