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Zitierungen von § 37a SGB VIII
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37a SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VIII selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 SGB VIII Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie (vom 10.06.2021)
... Jugendhilfe stellt dies durch eine abgestimmte Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 und § 37a sicher. (3) Sofern der Inhaber der elterlichen Sorge durch eine ...
§ 37c SGB VIII Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie (vom 10.06.2021)
... der Beratung und Unterstützung der Eltern nach § 37 Absatz 1 und der Pflegeperson nach § 37a Absatz 1 sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen nach ...
§ 77 SGB VIII Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen (vom 10.06.2021)
... 78a bis 78g bleiben unberührt. (2) Wird eine Leistung nach § 37 Absatz 1 oder § 37a erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der Kosten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson § 37b Sicherung der Rechte von ... Buches." 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, ... Jugendhilfe stellt dies durch eine abgestimmte Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 und § 37a sicher. (3) Sofern der Inhaber der elterlichen Sorge durch eine Erklärung nach ... zwischen ihnen sollen die Beteiligten das Jugendamt einschalten. § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme ... der Beratung und Unterstützung der Eltern nach § 37 Absatz 1 und der Pflegeperson nach § 37a Absatz 1 sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen nach ... 2 wird angefügt: „(2) Wird eine Leistung nach § 37 Absatz 1 oder § 37a erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der Kosten ...
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