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§ 13 - Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur" (BundStiftBaukultErrG k.a.Abk.)

§ 13 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2006.

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