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§ 4 - Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
§ 4 Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7524/a148116.htm