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§ 9
Mail bei Änderungen
§ 9 - Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
V. v. 15.12.2006
BGBl. I S. 3205
(
Nr. 62
)
Geltung ab 22.12.2006; FNA: 7112-2-1
Hufbeschlag
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 6 Vorschriften zitiert
Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
§ 8
←
→
§ 10
§ 9 Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil nach Maßgabe des §
10
und einem theoretischen Teil nach Maßgabe des §
11.
§ 8
←
Inhaltsverzeichnis
→
§ 10
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