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Anlage 1
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Anlage 1 - Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
V. v. 15.12.2006
BGBl. I S. 3205
(
Nr. 62
)
Geltung ab 22.12.2006; FNA: 7112-2-1
Hufbeschlag
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 6 Vorschriften zitiert
Anlagen
Schlussformel
←
→
Anlage 2
Anlage 1 (zu §
1
Abs. 1)
Anlage 1 wird in
2 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. I 2006 S. 3213)
Schlussformel
←
→
Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 1 HufBeschlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HufBeschlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HufBeschlV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 HufBeschlV Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin
... Behörde zu beantragen. Über die Anerkennung ist eine Urkunde nach dem Muster der Anlage
1
auszustellen. (2) Personen, die nach § 5 Abs. 3 oder 4 oder nach § 23 Abs. 2 ...
Anlage 1 HufBeschlV (zu § 1 Abs. 1)
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