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Artikel 1 - Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (44. StVRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
§ 21 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 474 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen."
- 2.
- In Absatz 1a werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt:
„Abweichend von Satz 1- 1.
- ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t Satz 1 nicht anzuwenden,
- 2.
- dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
- 3.
- ist
- a)
- beim Verkehr mit Taxen und
- b)
- bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
Zitierungen von Artikel 1 Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 44. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
44. StVRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 44. StVRÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1a tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 28.11.2007 BGBl. I S. 2774
Artikel 1 17. StVOÄndV
... vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3226), wird wie folgt geändert: ...
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