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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
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I. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BfJZustÜbertrAnO k.a.Abk.)

A. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 3227 (Nr. 62); aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 2030-14-155 Beamte
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I.



Nach § 17 Abs. 5 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) wird dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der aktiven Beschäftigten des Bundesamts für Justiz sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes übertragen.