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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BfJZustÜbertrAnO k.a.Abk.)
Die Nummern I bis III sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundesamts für Justiz. Diese Anordnung wird am 1. Januar 2007 wirksam.