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Artikel 6 - Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik (PartVermKommAuflG k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
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