Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VersVermRNeurG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 1 Nr. 7 tritt, soweit durch ihn § 34d Abs. 8 und § 34e Abs. 3 Satz 2 bis 4 der Gewerbeordnung eingefügt wird, am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b tritt, soweit durch ihn § 42k Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 bis 5 des Versicherungsvertragsgesetzes eingefügt wird, am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 22. Mai 2007 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2006.



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