Artikel
1 Nr. 7 tritt, soweit durch ihn §
34d Abs. 8 und §
34e Abs. 3 Satz 2 bis 4 der
Gewerbeordnung eingefügt wird, am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel
2 Nr. 1 Buchstabe b tritt, soweit durch ihn §
42k Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 bis 5 des
Versicherungsvertragsgesetzes eingefügt wird, am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 22. Mai 2007 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2006.