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Änderung Anlage 2a AnzV vom 08.12.2016

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Anlage 2a AnzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2016 geltenden Fassung
Anlage 2a AnzV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2a (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 2a (zu § 5 Abs. 3 bis 5, § 5b AnzV) PVZ Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigten Person, der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll oder des Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans


vorherige Änderung

 


Anzeige PVZ Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit, Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 2806)


Anzeige PVZ Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit, Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 2807)


Anzeige PVZ Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit, Seite 3 (BGBl. 2016 I S. 2808)


 (keine frühere Fassung vorhanden)