Synopse aller Änderungen der AnzV am 01.01.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2016 durch Artikel 2 des VAMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AnzV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AnzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung
AnzV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 40 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1) Aktivische Beteiligungsanzeige


(Formular BGBl. I 2006 S. 3257)



Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige


(Formular BGBl. I 2006 S. 3261)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2) Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG)


(Formular BGBl. I 2006 S. 3265)






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed