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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2007 (SGB3EntgV 2007 k.a.Abk.)
§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Für das Jahr 2007 ergeben sich die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.
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Zitierungen von § 1 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2007
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SGB3EntgV 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB3EntgV 2007 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7537/a148242.htm