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§ 3 - Verdienststatistikgesetz (VerdStatG)
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3291 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1872
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 800-27 Arbeitsvertragsrecht
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 800-27 Arbeitsvertragsrecht
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§ 3 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes G. v. 12. August 2020 BGBl. I S. 1872 m.W.v. 1. Januar 2021
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Frühere Fassungen von § 3 VerdStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes vom 12.08.2020 BGBl. I S. 1872 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 10 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften vom 17.03.2008 BGBl. I S. 399 |
aktuell | vor 01.01.2009 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 VerdStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VerdStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerdStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 VerdStatG Übergangsregelung (vom 01.01.2021)
... Arbeitsverdienste wird für die vier Berichtsquartale des Jahres 2021 auf der Grundlage des § 3 in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung, die Erhebung der Zahl der geleisteten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1872
Artikel 1 VerdStatGÄndG Änderung des Verdienststatistikgesetzes
... 4) und 2. die Erhebung der Struktur der Arbeitskosten (§ 5)." 3. § 3 wird aufgehoben. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 ... Arbeitsverdienste wird für die vier Berichtsquartale des Jahres 2021 auf der Grundlage des § 3 in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung, die Erhebung der Zahl der geleisteten ...
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 10 StatRVereuAnpG Änderung des Verdienststatistikgesetzes
... sowie die Betriebe von Unternehmen (Teileinheiten)." 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 34.000 Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Wirtschaftszweige nach § 3 Abs. 3 sowie bei allen zugehörigen Teileinheiten folgende Erhebungsmerkmale: 1. ...
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Artikel 4 MiLoGEG Änderung des Verdienststatistikgesetzes
... die Angabe „34.000" durch die Angabe „60.000" und die Angabe „§ 3 Abs. 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3 ohne die Ausnahme der Nummer 1" ... und die Angabe „§ 3 Abs. 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3 ohne die Ausnahme der Nummer 1" ersetzt. bb) Der Nummer 6 wird ...
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