Tools:
Update via:
Zitierungen von § 22 TierZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 TierZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 TierZG Bußgeldvorschriften
... 1 oder 2, mit einer Erlaubnis nach § 17 Abs. 1 Satz 1 oder mit einer Genehmigung nach § 22 Abs. 6 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 2. ohne Zustimmung nach § ... Eizellen oder Embryonen einführt, 15. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 3 oder 6 zuwiderhandelt, 16. entgegen § 22 Abs. 3 eine ... nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 3 oder 6 zuwiderhandelt, 16. entgegen § 22 Abs. 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder 17. entgegen § 22 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht duldet, eine Unterlage nicht vorlegt oder ein Tier nicht ...
§ 28 TierZG Übergangsvorschriften
... I S. 2407) geändert worden ist, erteilte Ausnahmen gelten als Erlaubnisse im Sinne des § 22 Abs. 6 dieses Gesetzes. ...
Zitat in folgenden Normen
Tierzuchtgesetz (TierZG)
Artikel 1 G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 17 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 26 TierZG Übergangsvorschriften
... künstliche Besamung nach § 15 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes. (3) Nach § 22 Absatz 6 des Tierzuchtgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 132 des Gesetzes vom 29. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 16 BMELV-EUAnpG Änderung des Tierzuchtgesetzes
... 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 4, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3, §§ 20 und 22 Absatz 1 Satz 1 sowie in § 27 Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils nach den Wörtern ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7544/v148302.htm