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Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (MgVGEinfG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2006 AktG § 96, § 100, § 101, § 103, § 119
Das Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 96 Abs. 1 werden vor den Wörtern „bei den übrigen Gesellschaften nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre.", beginnend in einer neuen Zeile, folgende Wörter eingefügt:
„bei Gesellschaften für die das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer,". - 2.
- In § 100 Abs. 3 werden die Wörter „und dem Drittelbeteiligungsgesetz" durch die Wörter „, dem Drittelbeteiligungsgesetz und dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung" ersetzt.
- 3.
- In § 101 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „oder dem Drittelbeteiligungsgesetz" durch die Wörter „, dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung" ersetzt.
- 4.
- In § 103 Abs. 4 werden die Wörter „und das Drittelbeteiligungsgesetz" durch die Wörter „, das Drittelbeteiligungsgesetz, das SE-Beteiligungsgesetz und das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung" ersetzt.
- 5.
- In § 119 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „oder dem Drittelbeteiligungsgesetz" durch die Wörter „, dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MgVGEinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MgVGEinfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 13 TUG Änderung des Aktiengesetzes
... Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332), wird wie folgt geändert: 1. ...
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