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Gesetz zur Änderung des Transparenzrichtlinie-Gesetzes (TranspRLGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/81/EG der Europäischen Kommission vom 28. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. EU Nr. L 312 S. 47).
Artikel 1
In § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Transparenzrichtlinie-Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2141) werden die Wörter hierfür staatliche Beihilfen in jedweder Form (einschließlich Ausgleichszahlungen) erhalten," durch die Wörter in Bezug auf diese Dienstleistungen staatliche Ausgleichsleistungen in jedweder Form erhalten," ersetzt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2006.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7556/index.htm