Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit (8. BlauzungenVerschlVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2006.

Anzeige