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Änderung Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt vom 18.12.2007

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.12.2007 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 18.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) wird wie folgt geändert:

(Text alte Fassung)

1. § 1 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

„4. Beiträge und Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden und nicht aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes) stammen,'.


(Text neue Fassung)

1. (aufgehoben)

2. § 4 wird aufgehoben.