Artikel 1 - Gemeinsame-Dateien-Gesetz (ATDGEinfG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3409 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318
Geltung ab 31.12.2006
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Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern


Artikel 1 ändert mWv. 31. Dezember 2006 ATDG

siehe Antiterrordateigesetz - ATDG



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