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Artikel 5 - Gemeinsame-Dateien-Gesetz (ATDGEinfG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3409 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318
Geltung ab 31.12.2006
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Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2006.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 5 Gemeinsame-Dateien-Gesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
vom 18.12.2014 BGBl. I S. 2318

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gemeinsame-Dateien-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ATDGEinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATDGEinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48
Artikel 4 ATDGuaÄndG Inkrafttreten
... waren, verlieren diese Berechtigung sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Artikel 5 Absatz 2 des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3409) wird ...