Artikel 8 - Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)

Artikel 8 Inkrafttreten


Artikel 8 ändert mWv. 31. Dezember 2008 SGB V § 222, § 265a

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nr. 5a tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 15a und 15b tritt mit Wirkung vom 27. Oktober 2006 in Kraft und am 31. Dezember 2008 außer Kraft.



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