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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AMRadVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMRadVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
B. v. 19.01.2007 BGBl. I S. 48
Bekanntmachung AMRadVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden ...