Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.01.2015 aufgehoben

Eingangsformel - EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz-Ermächtigungsübertragungsverordnung (VSchDGErÜbV)

V. v. 29.12.2006 BGBl. I S. 3469 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 402-41-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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