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Frühere Fassungen von Artikel 13 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.12.2020 | Artikel 1 Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2667 |
aktuell vorher | 10.12.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2161 |
aktuell vorher | 10.01.2012 | Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2576 |
aktuell | vor 10.01.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7588/al148730.htm