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Artikel 4 - Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Artikel 4 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Januar 2007 BörsZulV § 12, § 53, § 54, § 55, § 56, § 57, § 58, § 59, § 60, § 61, § 62, § 63, § 64, § 65, § 66, § 67, § 70, § 71, § 72a, Anlage
Die Börsenzulassungs-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2832), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angaben zum Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels werden durch folgende Angabe ersetzt:
„Erster Abschnitt (weggefallen)". - b)
- Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst:
„§ 63 (weggefallen)
§ 64 (weggefallen)
§ 65 (weggefallen)
§ 66 (weggefallen)
§ 67 (weggefallen)". - c)
- Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst:
„§ 70 (weggefallen)". - d)
- Die Angabe zur Überschrift des Dritten Kapitels wird wie folgt gefasst:
„Drittes Kapitel Schlussvorschriften". - e)
- Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst:
„§ 71 (weggefallen)".
- 2.
- In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „und §§ 62 bis 67 dieser Verordnung" gestrichen.
- 3.
- Im Zweiten Kapitel wird der Erste Abschnitt aufgehoben.
- 4.
- Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben.
- 5.
- § 70 wird aufgehoben.
- 6.
- Die Überschrift des Dritten Kapitels wird wie folgt gefasst:
„Drittes Kapitel Schlussvorschriften". - 7.
- § 71 wird aufgehoben.
- 7a.
- § 72a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49 und 51 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger auch in einem Börsenpflichtblatt vorzunehmen; das Börsenpflichtblatt in dem Zulassungsantrag nach § 48 Abs. 1 zu bezeichnen."
- 8.
- Die Anlage wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 4 TUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 9 FRUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2832), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert: 1. In ...
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