Artikel 8 - Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

Artikel 8 Änderung des Kreditwesengesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Januar 2007 KWG § 1

In § 1 Abs. 9 Satz 2 des Kreditwesengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 22 Abs. 1 bis 3" die Wörter „sowie 3a in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5" und nach dem Wort „Wertpapierhandelsgesetzes" das Wort „entsprechend" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 TUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 TUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 3 FRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert: 0. In ...


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