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Schlussformel
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Schlussformel - Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes (EichGÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 02.02.2007
BGBl. I S. 58
(
Nr. 3
); Geltung ab 08.02.2007
1 Änderung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 9 Vorschriften zitiert
Artikel 2
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Artikel 2
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: https://www.buzer.de/gesetz/7596/a148852.htm
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