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Zitierungen von § 6 36. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 36. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
36. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Artikel 1 BImSchV36uaÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
... 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 3. In § 4 Satz 2 und 3, § 5 Satz 2 und § 6 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „der zuständigen Stelle" durch die ... nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 zuständigen Stelle" ersetzt. 4. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Bagatellgrenze ... zuständige Stelle ist zuständig für 1. den Vollzug der §§ 1 bis 6a und des § 8, 2. die nach § 7 vorzunehmende Berechnung, ob die ...
Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Artikel 1 BioKrQAÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (vom 09.04.2016)
... 14 Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 8" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Mitteilungspflichten des Dritten ... 8" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Mitteilungspflichten des Dritten Der Dritte hat der nach § 8 zuständigen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1195; aufgehoben durch § 54 V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
§ 4 37. BImSchV Nachweise durch den Verpflichteten
... Absatz 3 Satz 4 und 5 und Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie § 3 Absatz 2 und § 6 der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote sind entsprechend anzuwenden, soweit diese Verordnung nichts anderes ...
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