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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Artikel 3 Nr. 10 des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
- „d)
- Absatz 7 wird wie folgt gefasst:„(7) Die vorstehenden Absätze gelten sinngemäß für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes gewähren können.""
- 2.
- Der bisherige Buchstabe d wird der neue Buchstabe e.
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