Artikel 5 - Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (TelekRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 24. Februar 2007 TKV

1.
Mit Ausnahme von Artikel 3 tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung vom 11. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2910), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214), außer Kraft.

2.
Artikel 3 tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung*) dieses Gesetzes folgenden Monats in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Februar 2007.



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