interne Verweise§ 67 PStG Zentrale Register (vom 01.11.2022) ... Einsicht in die Personenstandsregister und Durchsicht dieser Register nach den §§ 55, 61 bis 66; die Benutzung der Personenstandsregister kann allen an das zentrale Register ...
Zitat in folgenden NormenPersonenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 54 PStV Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen (vom 22.12.2018) ... Benutzung durch ausländische diplomatische oder konsularische Vertretungen im Inland nach § 65 Absatz 3 des Gesetzes ist zu versagen, wenn dem Standesamt bekannt ist, dass es sich bei der betreffenden ... 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Die Versagungsgründe nach § 65 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes bleiben ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung ... Benutzung durch ausländische diplomatische oder konsularische Vertretungen im Inland nach § 65 Absatz 3 des Gesetzes ist zu versagen, wenn dem Standesamt bekannt ist, dass es sich bei der betreffenden ... Absatz 3 oder Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Die Versagungsgründe nach § 65 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes bleiben unberührt." 16. § 56 wird wie folgt ...
3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes ... elektronischen Signatur versehen und den nach § 62 berechtigten Personen sowie den nach § 65 berechtigten Behörden und Gerichten elektronisch übermittelt. Dabei sind Datenschutz und ... sich die Zugehörigkeit aus einem Registereintrag ergibt" gestrichen. 21. § 65 Absatz 2 wird aufgehoben. 22. § 67 wird wie folgt gefasst: „§ 67 ... Einsicht in die Personenstandsregister und Durchsicht dieser Register nach den §§ 55, 61 bis 66; die Benutzung der Personenstandsregister kann allen an das zentrale Register ...
Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768
Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
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