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Artikel 2 - Zwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (20. BtMÄndV)
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft. Sie tritt ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
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