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Berichtigung - Berichtigung des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes (ÖffBetGB k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 6 ist im einleitenden Satzteil die Angabe Absatz 4" durch die Angabe Absatz 5" und im Text des dem § 1a des Düngemittelgesetzes angefügten Absatzes die Absatzbezeichnung (4)" durch die Absatzbezeichnung (5)" zu ersetzen.
In Artikel 6 ist im einleitenden Satzteil die Angabe Absatz 4" durch die Angabe Absatz 5" und im Text des dem § 1a des Düngemittelgesetzes angefügten Absatzes die Absatzbezeichnung (4)" durch die Absatzbezeichnung (5)" zu ersetzen.
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