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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte (BerBImSchV11uaÄndV k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3392) ist in Artikel 1 wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Im Anhang Emissionserklärung wird die Überschrift „Betreiber" durch die Überschrift „Betreiber 1)" ersetzt.
- 2.
- Im Anhang Emissionserklärung wird die Überschrift „Werk/Betrieb" durch die Überschrift „Werk/Betrieb 1)" ersetzt.
- 3.
- Im Anhang Emissionserklärung wird in der Spalte „Quellen" die Angabe „Geometrische Höhe [m²]" durch die Angabe „- Geometrische Höhe [m]" ersetzt.
- 4.
- Im Anhang Emissionserklärung wird die Überschrift „Anlagen" durch die Überschrift „Anlagen 1)" ersetzt.
- 5.
- Im Anhang Emissionserklärung ist unter der Tabelle die Fußnote einzufügen:
„ 1) Die Angaben liegen bei der zuständigen Behörde in der Regel vor, so dass diese vom Betreiber nur aktualisiert oder ergänzt werden müssen."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7622/index.htm