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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte (BerBImSchV11uaÄndV k.a.Abk.)

B. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 195 (Nr. 6); Geltung ab 01.03.2007
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Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. März 2007 BImSchV11uaÄndV Artikel 1, 11. BImSchV Anhang

Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3392) ist in Artikel 1 wie folgt zu berichtigen:

1.
Im Anhang Emissionserklärung wird die Überschrift „Betreiber" durch die Überschrift „Betreiber 1)" ersetzt.

2.
Im Anhang Emissionserklärung wird die Überschrift „Werk/Betrieb" durch die Überschrift „Werk/Betrieb 1)" ersetzt.

3.
Im Anhang Emissionserklärung wird in der Spalte „Quellen" die Angabe „Geometrische Höhe [m²]" durch die Angabe „- Geometrische Höhe [m]" ersetzt.

4.
Im Anhang Emissionserklärung wird die Überschrift „Anlagen" durch die Überschrift „Anlagen 1)" ersetzt.

5.
Im Anhang Emissionserklärung ist unter der Tabelle die Fußnote einzufügen:

„ 1) Die Angaben liegen bei der zuständigen Behörde in der Regel vor, so dass diese vom Betreiber nur aktualisiert oder ergänzt werden müssen."