Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.12.2016 aufgehoben
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Eingangsformel - Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)

V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 202 (Nr. 7); aufgehoben durch § 44 V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2642
Geltung ab 06.03.2007; FNA: 600-1-3-14 Finanzverwaltung
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Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 12 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202) sowie

-
des § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und des § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61)

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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