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§ 8 - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Artikel 1 V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Geltung ab 09.03.2007; FNA: 805-3-10 Arbeitsschutz
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Geltung ab 09.03.2007; FNA: 805-3-10 Arbeitsschutz
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§ 8 Gehörschutz
§ 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Werden die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 trotz Durchführung der Maßnahmen nach § 7 Abs. 1 nicht eingehalten, hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, der den Anforderungen nach Absatz 2 genügt.
(2) Der persönliche Gehörschutz ist vom Arbeitgeber so auszuwählen, dass durch seine Anwendung die Gefährdung des Gehörs beseitigt oder auf ein Minimum verringert wird. Dabei muss unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes sichergestellt werden, dass der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreitet.
(3) Erreicht oder überschreitet die Lärmexposition am Arbeitsplatz einen der oberen Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 1, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den persönlichen Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden.
(4) Der Zustand des ausgewählten persönlichen Gehörschutzes ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Stellt der Arbeitgeber dabei fest, dass die Anforderungen des Absatzes 2 Satz 2 nicht eingehalten werden, hat er unverzüglich die Gründe für diese Nichteinhaltung zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, die für eine dauerhafte Einhaltung der Anforderungen erforderlich sind.
Zitierungen von § 8 LärmVibrationsArbSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 LärmVibrationsArbSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LärmVibrationsArbSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 LärmVibrationsArbSchV Gefährdungsbeurteilung (vom 27.07.2010)
... b) die Auslösewerte nach § 6 Satz 1 und die Expositionswerte nach § 8 Abs. 2, c) die Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, ...
§ 7 LärmVibrationsArbSchV Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition (vom 27.07.2010)
... Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz nach § 8. (2) Zu den Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere: 1. ...
§ 16 LärmVibrationsArbSchV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 24.12.2008)
... zur Verringerung der Lärmexposition nicht durchführt, 7. entgegen § 8 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 den dort genannten Gehörschutz nicht zur Verfügung ... den dort genannten Gehörschutz nicht zur Verfügung stellt, 8. entgegen § 8 Abs. 3 nicht dafür Sorge trägt, dass die Beschäftigten den dort genannten ...
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