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Artikel 5 - Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchVEinfV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. März 2007 BetrSichV § 24

§ 24 der Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 439 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „für Betriebssicherheit" gestrichen und das Wort „Bundesarbeitsblatt" durch die Wörter „Gemeinsamen Ministerialblatt" ersetzt.

2.
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:

„(6) Dem Ausschuss können in anderen Rechtsverordnungen nach § 18 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes dem Absatz 4 entsprechende Aufgaben für den Anwendungsbereich dieser Verordnungen zugewiesen werden."

3.
Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden die Absätze 7 und 8.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 LärmVibrationsArbSchVEinfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LärmVibrationsArbSchVEinfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
Artikel 8 ArbMedVVEV Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
... vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), wird wie folgt geändert:  ...